Landesregierung hilft bei der Modernisierung und Sanierung unserer Schulen

30.08.2017

Die Kreisverwaltung im Rhein-Sieg-Kreis soll im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 9.573.746 Euro vom Bund erhalten. Zusätzlich sollen 2.964.706 Euro nach Troisdorf, 1.863.614 Euro nach Siegburg und 1.105.274 Euro nach Niederkassel fließen. Dazu hat das Landeskabinett gestern einen entsprechenden Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Dadurch soll das Geld schnell an den Kreis und die Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis weitergeleitet werden, erklärt die Landtagsabgeordnete für Troisdorf, Siegburg und Niederkassel, Katharina Gebauer.
„Dank des Einsatzes der Landesregierung in Berlin erhalten Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen eine beachtliche Summe für  die Schulinfrastruktur. Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des so genannten Königsteiner Schlüssels von rund 21 Prozent. Mit dem Geld wird es bei der Modernisierung, dem Umbau oder der Erweiterung unserer Schulen endlich zügig vorangehen. Das Geld können die Kreisverwaltung und die Städte Troisdorf, Siegburg und Niederkassel auch für bauliche Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion oder sanitärer Anlagen nutzen. Der Referentenentwurf ist der Startschuss für die unbürokratische und vollständige Weiterleitung der Mittel vom Bund.“
Hintergrund:
• Auf Grundlage des durch das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 13. Juli 2017 neu ins Grundgesetz aufgenommenen Artikels 104c hat der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für  Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in  die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt.  Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 1,12 Milliarden Euro.
• Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.
• Förderzeitraum: 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte:
1 Jahr länger), Mindestinvestitionsvolumen: 40.000 Euro.