
„Die Vorbereitungen für die Bauarbeiten sind im Zeitplan. Der Auftrag für die Verkehrszählung ist vergeben und die Finanzierung des 2. Bauabschnitts sichergestellt“, so die Landtagsabgeordnete. „Die Verkehrszählung läuft“ bestätigte vor wenigen Tagen auch die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken im persönlichen Ge-spräch mit Gebauer und den örtlichen Bürgermeistern. Der Verkehr rund um die L 332 n wird unter die Lupe genommen, dazu zählen auch die Verkehre zur Autobahn 59. „Mit den Zahlen, die im April abschließend erhoben und anschließend ausgewertet werden, können wir sehen, wie sich verkehrsmäßig der erste Bauabschnitt auswirkt. Ich werde den Fortgang engmaschig begleiten. Wenn alle Vorgänge wie bisher im Plan bleiben, kann Ende des Jahres mit vorbereitenden Arbeiten begonnen werden. Der 2. Bauabschnitt ist deutlich aufwändiger, da große Teile gemäß Planfest-stellungsbeschluss in Tieflage erfolgen. Auch wenn der 2. Bauabschnitt kürzer ist, sind mit dem Bau höhere Kosten verbunden. Zum Beispiel durch Brückenbauwerke im Kreuzungsbereich der Spicher Straße.“
Hintergrund:
Ein wesentlicher Schritt zur Realisierung ist die Aufnahme des 2. Bauabschnitts der L 332n in das Landesstraßenbauprogramm. In der Sitzung des Landtagsausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 19.11.2015 war die Gesamtmaßnahme (1. und 2. Bauabschnitt mit 26,26 Mio. €) zwar in das Landesstraßenbauprogramm 2016 aufgenommen worden, aber mit der Maßgabe, den Bedarf für den 2. Bauabschnitt nach Fertigstellung des 1. Bauabschnitts anhand einer Verkehrszählung noch einmal zu prüfen. Die Aussage beruht auf einer Zusage im Verfahren zur Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses zur L 332n. Von Klägerseite war vorgebracht worden, dass das Ziel der Straßenbaumaßnahme, die Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahrten um mindestens 50 % zu entlasten, bereits durch den 1. Bauabschnitt erreicht würde. Vor Beginn der Bauarbeiten zum 1. Bauabschnitt wurden dazu vom Landesbetrieb Straßenbau bereits entsprechende Referenzzählungen durchgeführt. Nach Durchführung der Verkehrszählungen wird mit der Auswertung festgestellt, ob die Voraussetzungen vorliegen, die Maßnahme im 2. Bauabschnitt fortzusetzen.
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